Deshalb bilden Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen der Kirchlichen Sozialstation die Arbeitsgrundlage. Die Sozialstation ermutigt daher Mitarbeitende, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden. Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgebenden vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliche Vergehen gemeldet werden und umfassend untersucht und aufgeklärt werden können.
Damit wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen Hinweisgebenden verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:
Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Externe Meldestelle des Bundes
Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung eine Behörde für externe Meldungen von Fehlverhalten eingerichtet (Bundesamt der Justiz, BaFin u.a.)
Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ombudsstelle:
Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren: Diakonisches Werk Württemberg e.V., Hinweisgeberschutz Postfach 10 11 51, 70010 Stuttgart, E-Mail
Eine direkte Meldung über das Meldeportal können Sie unter folgendem Link erreichen:
Link zum Meldeportal der Diakonie Württemberg
Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden. Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.